Scheinselbständigkeit erkennen und vermeiden

Scheinselbständigkeit erkennen und vermeiden

Die genaue Statusfeststellung von Freien Mitarbeitern, Gesellschafter-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen ist nötig: So kann Scheinselbständigkeit frühzeitig erkannt und vermieden werden.


Vorteile und Risiken beim Einsatz freier Mitarbeiter

Die Zusammenarbeit mit Freien Mitarbeitern bringt für viele Unternehmen Vorteile. Diese Arbeitskräfte sind flexibel für Auftragsspitzen oder bestimmte Aufgaben einsetzbar. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht abgeführt werden.

Freie Mitarbeit kann aber auch Risiken mit sich bringen. Vor allem das Thema Scheinselbständigkeit wird nicht selten zur Falle, wenn sich die vermeintliche Selbständigkeit bei einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erweist. In gravierenden Fällen kann das den wirtschaftlichen Ruin für ein Unternehmen bedeuten.

Auftraggeber oder Arbeitgeber?

Der Auftraggeber gilt in einem solchen Fall sozialversicherungsrechtlich als Arbeitgeber und ist verpflichtet, alle Sozialversicherungsbeiträge seit Beginn der Beschäftigung nachzuzahlen. In der Regel muss er dabei auch für die Arbeitnehmeranteile aufkommen. Zusätzlich drohen Säumniszuschläge und

möglicherweise auch ein Strafverfahren. Das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen kann bei nachweisbarem Vorsatz strafbar sein.

Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft

Zwar gilt der Grundsatz, dass keine abhängige Beschäftigung besteht, wenn der Auftragnehmer hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Ausführung der Arbeit nicht weisungsgebunden und nicht in die betriebliche Organisation eingegliedert ist. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet sich im Einzelfall – und zwar auch anhand des realisierten Arbeitsalltags. Zu beachten ist, dass die arbeitsrechtliche und die steuerrechtliche Statusbewertung immer unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Feststellung erfolgt, auch wenn sich die Kriterien ähneln. Vorsicht ist auch bei der Mitarbeit von Familienmitgliedern geboten, denn hier kann ebenfalls eine Sozialversicherungspflicht vorliegen.

Checkliste Scheinselbständigkeit und Handlungsempfehlung

 Um Scheinselbständigkeit zu vermeiden, gilt:

  • Klären Sie den Status rechtzeitig, d.h. nicht erst, wenn sich der Betriebsprüfer ankündigt.
  • Bevor Freie Mitarbeiter beauftragt werden, sollte geklärt sein, ob die beabsichtigte Zusammenarbeit den Anforderungen an eine selbständige Beschäftigung entspricht. Das Gleiche gilt, bevor Gesellschafter als Geschäftsführer tätig werden oder Familienangehöre im Unternehmen mitarbeiten.
  • Die Unterschiede zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung sollten sich unbedingt auch in den verwendeten Verträgen widerspiegeln.
  • Werden für ein und dieselbe Tätigkeit sowohl Arbeitnehmer als auch Freie Mitarbeiter beschäftigt, sollten diese nicht gleich behandelt werden (Art und Höhe der Vergütung, Bindung an Weisungen, Teilnahme an internen Meetings, Visitenkarten, Erwähnung im Organigramm usw.).
  • Bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber eine Statusfeststellung beantragt werden. Das Verfahren kann Klarheit schaffen und vorteilhafter sein, als die Betriebsprüfung abzuwarten (u. a. was Fälligkeit der Beitragszahlungen, längere Fristen für Rückzahlungen etc. betrifft).

Unsere Dienstleistung

Wir prüfen mit Ihnen den arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Status von Auftragnehmern, Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen, unterstützen bei der Vertragsgestaltung und vertreten sowohl in Verfahren mit der Deutschen Rentenversicherung als auch vor den Sozialgerichten.

 

Kati Kunze
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Gesellschaftsrecht

T + 49 30 31 80 59 49
ku@steinkuehler-legal.com