Doch noch Equal Pay?

Doch noch Equal Pay? Grundsatzurteil zur Vergütungsdiskriminierung

Vergütung, Equal Pay

17. Februar 2023 – Beitrag von Hannes Schwessinger

Besseres Geschick bei Gehaltsverhandlungen rechtfertigt keinen Vergütungsunterschied zwischen Frauen und Männern bei gleicher Arbeit. Das entschied das BAG in seinem Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/2 .

Verhandelt ein Bewerber beim Gehalt für die gleiche Tätigkeit besser als ein Mitarbeiter eines anderen Geschlechts und gibt es keinen anderen sachlichen Rechtfertigungsgrund für die bessere Bezahlung, besteht wegen Geschlechterdiskriminierung Anspruch auf das identische Gehalt. Die Folge sind hohe Nachzahlungen und wegen der Geschlechterbenachteiligung eine Entschädigungszahlung nach § 15 Abs. 2 AGG.

Ein Gehaltsunterschied zwischen Mann und Frau für gleiche Arbeit begründet die Vermutung einer Diskriminierung. Nach § 22 AGG trägt der Arbeitgeber dann die Beweislast dafür, dass die Ungleichbehandlung aus einem objektiven Grund gerechtfertigt ist. Auf besseres Verhandlungsgeschick als objektives Kriterium kann er sich dabei nicht berufen.