Fristlose Kündigung wegen Beleidigung in privater Chatgruppe

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung in privater Chatgruppe

Kündigung wegen Beleidigungen

13. September 2023 – Beitrag von Hannes Schwessinger

Auch beleidigende Äußerungen über den Arbeitgeber in einer privaten Chatgruppe können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das entschied das BAG am 24. August 2023 ( 2 AZR 17/23).

In dem Fall war der Kläger und Arbeitnehmer Teil einer privaten Chatgruppe mit weiteren Arbeitskollegen. Die Mitglieder waren enge Freunde und teilweise sogar miteinander verwandt. Neben privaten Themen wurden u.a. vom Kläger beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über den Arbeitgeber und andere Arbeitskollegen gemacht. Hiervon erfuhr der Arbeitgeber und kündigte dem Arbeitnehmer fristlos.

Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung, weil die Nachrichten in dem privaten Chat dem Vertraulichkeitsschutz unterlägen. Das BAG entschied jedoch, eine Vertraulichkeitserwartung sei

„…abhängig von dem Inhalt der ausgetauschten Nachrichten sowie der Größe und personellen Zusammensetzung der Chatgruppe.“

Bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen bestehe ein solcher Schutz grundsätzlich nicht.