Wie zahle ich als Arbeitgeber die Inflationsausgleichsprämie?

Wie zahle ich als Arbeitgeber die Inflations-
ausgleichsprämie?

Vergütung

25. November 2022 – Beitrag von Hannes Schwessinger

Als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung kann jeder Arbeitgeber seit dem 26. Oktober 2022 seinen Beschäftigten freiwillig eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000,00 € zahlen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zur Zahlung der Prämie zusammengefasst:  

  • Jeder Arbeitgeber kann die Prämie zahlen.
  • Begünstigter: jeder Arbeitnehmer unabhängig davon, ob er in Teil-, Vollzeit oder in einem Minijob arbeitet.
  • Gewährungszeitraum: Vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024
  • Betrag: max. 3.000,00 € (insgesamt) pro Arbeitnehmer
  • Die Auszahlung ist auch in Teilbeträgen über den gesamten Zeitraum gestreckt möglich.
  • Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
  • Der Arbeitgeber muss bei der Auszahlung auf dem Überweisungsträger oder der Lohnabrechnung deutlich machen, dass die Prämie im Zusammenhang mit der Preissteigerung / Inflation steht.