Werkverträge in der Kritik
INSM „Drei Fragen zu Werkverträgen“ 20.10.2015
Interview mit Bernhard Steinkühler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu Werkverträgen als Form der Geschäftsbeziehung und die Rolle der Gewerkschaften.
21. September 2015 – Beitrag von Bernhard Steinkühler
Was ist ein Werkvertrag? Und was unterscheidet ihn vom Arbeitsvertrag?
Werkvertrag und Arbeitsvertrag sind zwei Paar Schuhe. Der Unternehmer muss in seiner Tätigkeit erfolgreich sein und schuldet ein am Ende gelungenes Werk. Deswegen gibt es auch eine Abnahme, beispielsweise bei einem schlüsselfertigen Haus. Der Arbeitnehmer hingegen schuldet eine so genannte durchschnittliche Bemühung während seiner vereinbarten Arbeitszeit. Ein angesteller Verkäufer wird deshalb nicht abgemahnt, wenn er nichts verkauft. Der Angestellte verrichtet sogenannte unselbstständige Arbeiten, die sozialversichert sind, erhält zudem Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Anders verhält es sich beim Werksunternehmer, der diese Risiken selber zu tragen hat. ... mehr lesen