Wichtige Änderung für Arbeitsverträge ab dem
1. Oktober 2016 – Neue Vorgaben für Ausschlussfristen

Wichtige Änderung für Arbeitsverträge ab dem
1. Oktober 2016 – Neue Vorgaben für Ausschlussfristen

30. September 2016 – Beitrag von Bernhard Steinkühler

Ab dem 1. Oktober 2016 sollten Arbeitgeber unbedingt auf die Ausschlussfristen in den neuen Arbeitsverträgen achten. Für Einstellungen ab diesem Zeitpunkt empfiehlt es sich, die Ausschlussfristen so zu ändern, dass die Ansprüche nicht mehr schriftlich, sondern (nur noch) in Textform geltend gemacht werden müssen.

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Kündigung unwirksam wegen fehlender Vollmachtsurkunde? Häufig zu früh gefreut!

Kündigung unwirksam wegen fehlender Vollmachtsurkunde? Häufig zu früh gefreut!

11. August 2016 – Beitrag von Kati Kunze

Wird eine Kündigung nicht durch den Arbeitgeber bzw. seinen gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer einer GmbH), sondern durch einen in seinem Namen handelnden Mitarbeiter gegenüber einem Arbeitnehmer ausgesprochen, stellt sich häufig die Frage, ob der Vertreter bevollmächtigt war. Dies gilt erst recht, wenn der Erklärende überhaupt nicht zu erkennen gibt, dass er im Namen und in Vollmacht des Arbeitgebers agiert.

In solch einem Fall wird § 174 BGB bedeutsam, wonach ein einseitiges Rechtsgeschäft – insbesondere eine Kündigung – unwirksam ist, wenn der Bevollmächtigte keine Vollmachtsurkunde vorlegt und der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.... mehr lesen

Eigene Aufzeichnungen des Arbeitnehmers sind noch kein Nachweis für geleistete Arbeitszeiten

Eigene Aufzeichnungen des Arbeitnehmers sind noch kein Nachweis für geleistete Arbeitszeiten

BAG, Urteil vom 23.09.2015 – 5 AZR 767/13

30. Mai 2016 – Beitrag von Kati Kunze

Zur Begründung von Ansprüchen auf Ausgleich eines Zeitguthabens, insbesondere von Überstundenansprüchen reicht es noch nicht aus, wenn sich Arbeitnehmer auf selbst gefertigte Arbeitszeitaufstellungen berufen. ... mehr lesen

Erleichterter Weg zum Arbeitsgericht für Geschäftsführer

Erleichterter Weg zum Arbeitsgericht für Geschäftsführer

Fachanwältin für Arbeitsrecht Kati Kunze zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Geschäftsführer-Klagen.

3. Dezember 2015 – Beitrag von Kati Kunze

Mit Urteil vom 8. September 2015 (9 AZB 21/15) bestätigte und konkretisierte das Bundesarbeitsgericht noch einmal seinen bereits mit zwei Urteilen vom 22. Oktober 2014 und vom 3. Dezember 2014 eingeschlagenen Weg, auch GmbH-Geschäftsführern zumindest nach deren Abberufung den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zu ermöglichen. ... mehr lesen

Nach straffen Verhandlungen fairer Interessenausgleich erzielt

Nach straffen Verhandlungen fairer Interessenausgleich erzielt

Die Qint GmbH, ein Unternehmen der Verzahnungstechnik wird zum 31. Dezember 2015 geschlossen.

3. November 2015 – Beitrag von admin

Die Qint GmbH hat Kunden der Bahn- und  Getriebetechnik, vom Reparaturbetrieb bis hin zum Anlagebetrieb und arbeitet zudem sowohl im Bereich der Windenergie als auch in den Bereichen Bergbau und Baumaschinen.

In kurzer Zeit konnte nach straffen vierwöchigen Verhandlungen ein Interessenausgleich mit Namensliste vereinbart und die Verhandlungen mit Belegschaft und Gewerkschaft abgeschlossen
werden.

Werkverträge in der Kritik

Werkverträge in der Kritik

Thumbnail Video 'Drei Fragen zu Werkverträgen'

INSM „Drei Fragen zu Werkverträgen“ 20.10.2015

Interview mit Bernhard Steinkühler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu Werkverträgen als Form der Geschäftsbeziehung und die Rolle der Gewerkschaften.

21. September 2015 – Beitrag von Bernhard Steinkühler

Was ist ein Werkvertrag? Und was unterscheidet ihn vom Arbeitsvertrag?

Werkvertrag und Arbeitsvertrag sind zwei Paar Schuhe. Der Unternehmer muss in seiner Tätigkeit erfolgreich sein und schuldet ein am Ende gelungenes Werk. Deswegen gibt es auch eine Abnahme, beispielsweise bei einem schlüsselfertigen Haus. Der Arbeitnehmer hingegen schuldet eine so genannte durchschnittliche Bemühung während seiner vereinbarten Arbeitszeit. Ein angesteller Verkäufer wird deshalb nicht abgemahnt, wenn er nichts verkauft. Der Angestellte verrichtet sogenannte unselbstständige Arbeiten, die sozialversichert sind, erhält zudem Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Anders verhält es sich beim Werksunternehmer, der diese Risiken selber zu tragen hat. ... mehr lesen